Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA omega Datensysteme Bautzen GmbH

1. Allgemeines

Allen, auch künftigen Lieferungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich durch die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH bestätigt worden sind.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH behält sich vor, den Vertragsabschluß mittels der Rechnung zu bestätigen.
Bei Rücktritt des Käufers vom Vertrag behält sich die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH vor, Erstattung der ihr entstandenen Kosten pauschal in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages zu verlangen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH zumutbar sind.
Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/ Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.


2. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung und der jeweils am Ausstellungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager.
Für alle Lieferungen bleibt bei Versand per Vorkasse oder Bar-Nachnahme vorbehalten. Soweit nicht anders vereinbart ist, ist die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, bei Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH zur Preisanpassung.


3. Lieferungen und Leistungen

Alle Lieferungen bedürfen der Schriftform.
Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH nachzuweisen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle von höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks etc. gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH zu vertreten hat, hat der Käufer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt.


4. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH verlassen hat.
Die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
Bei Sendungen an die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.


5. Zahlungsbedingungen

Zahlungsfristen werden nach dem Kalender bestimmt. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, bar, per Nachnahme - Bar, Nachnahme - Verrechnungsscheck, Nachnahme - Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung sowie Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Freileistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne vorherige Ankündigung berechtigt.
In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.
Gleiches gilt, wenn der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
Hält die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH behält sich einen verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt an gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen und künftig entstehenden, auch bedingten, Forderungen, gleich welcher Art und welches Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Be- oder Verarbeitung der von der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu mitverwendeten fremden Waren.
Wird die von der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (incl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH ab. Die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – ist die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH berechtigt, ohne Vorlagen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe.
Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten an die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH zurückzusenden, in der Zurücknahme, sowie deren Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.


6. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten Neugeräte richtet sich nach den beim Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für Gebrauchtgeräte gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Im Gewährleistungsfall kann der Kunde zunächst nur die Nachbesserung des defekten Gerätes verlangen. Scheitert diese, behält sich die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH vor, gegen Rücknahme des Gerätes kostenlosen gleichwertigen Ersatz zu leisten. Sollte die Nachbesserung scheitern und gleichwertiger Ersatz nicht möglich sein, hat der Kunde die Wahl zwischen Preisrückzahlung und Preisminderung.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Käufer muss der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, defekte Geräte bzw. Teile auf eigene Kosten und Gefahr verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- und Seriennummer, sowie der Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH zu senden.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Für Mängel, die aus unsachgemäßer Behandlung, Lagerung und Handhabung sowie dem Öffnen und Fremdeingriffen resultieren, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Gleiches gilt für Defekte an Verschleißteilen. Der Auftraggeber ist für die vor der Reparatur vorzunehmende Sicherung seiner auf dem zu reparierenden Gerät befindlichen Daten allein verantwortlich. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistungsregelung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.


7. Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.


8. Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden und Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


9. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH und dem Käufer 6 unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


10. Datenschutz

Die Firma omega Datensysteme Bautzen GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung oder die im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.


11. Export

Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.





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